Hintergrund: Der Begriff „Flaschen-TÜV“ für Dienstleistungsangebote von Tauchshops ist rechtlich schwierig – Abmahnungen drohen

Wiederkehrende Druckbehälterprüfung wäre aus Sicht des TÜV Markenverbund stattdessen anzuwenden

TÜV

Umgangssprachlich ist der Begriff „Flaschen-TÜV“ seit Jahrzehnten in der Tauchsportszene verbreitet, jeder weiß, was damit gemeint ist. Wie TESA auch für Klebestreifen anderer Hersteller steht oder Tempo für Taschentücher. Von den drei T stört sich nun der TÜV Markenverbund teilweise an der Verwendung des Synonyms.

Ein Brief des TÜV Markenverbund vom 13.11.2024 an den VDST ist überschrieben: „Bitte wiederkehrende Druckbehälterprüfung nicht als Flaschen – TÜV bezeichnen“. Anschließend wird der Handlungsbedarf aus Sicht des TÜV Markenverbund verdeutlicht.

Es geht um die rechtliche Gefährdung der Marke „TÜV“. Dienstleistungen des TÜV dürfen nicht von Dritten als deren gewerbliche Dienstleistung beworben und angeboten werden. Das heißt, wer als Tauchshop oder anderer Anbieter von Druckbehälterprüfungen wirbt, muss auf den wie immer gearteten Zusatz TÜV verzichten.

TÜV ist eine geschützte Marke und darf nur von den Technischen Überwachungsvereinen oder deren Lizenznehmern genutzt werden.

Umgangssprachlich gibt es keine Einschränkungen, da kann Flaschen – TÜV weiterverwendet werden.

Um die aktuelle Situation zu entzerren wäre es möglich, eine entsprechende Werbung mit „Flaschenprüfung durch TÜV NORD, TÜV SÜD, TÜV Rheinland“ usw. zum Ausdruck zu bringen.

Wie der Geschäftsführer des TÜV Markenverbund, Rechtsanwalt Andreas Kammholz, schreibt: Wer weiterhin eine wiederkehrende Druckbehälterprüfung an Tauchflaschen mit „Flaschen-TÜV“ bewirbt und keine Geschäftsbeziehung zu einem TÜV-Unternehmen unterhält, muss damit rechnen, im Namen der TÜV-Gesellschaften kostenpflichtig abgemahnt zu werden.

Aus Sicht unserer Redaktion ist aktuell zur Vermeidung von Abmahnung rascher Handlungsbedarf erforderlich. Flaschen-TÜV als Google – Suchwort bietet eine Vielzahl an Treffern. Vor allem, es ist sich nachvollziehbar niemand einer Schuld bewusst, noch steckt eine Absicht dahinter, hier den Begriff TÜV zu missbrauchen.

 

Michael Goldschmidt
UWW