Weshalb braucht der Taucher eine ärztliche Tauchtauglichkeitsuntersuchung? Was bestimmt die Tauchtauglichkeit?
„Das Wasser hat keine Balken“ und „Tauchen ist kein Sport wie jeder andere“. Was ist nun der Grund, weshalb der Taucher auf
keinen Fall ohne eine gültige ärztliche Tauchtauglichkeitsuntersuchung tauchen soll? Ein Schnupfen an Land ist zwar unangenehm, letztlich aber eine Bagatelle. Eine Panikreaktion im täglichen Leben ruft vielleicht das Kopfschütteln von Mitmenschen hervor. Wann braucht man normalerweise den Druckausgleich? Fehlender Druckausgleich oder Schnupfen können unter Wasser lebensgefährlich sein.
Die ärztliche Tauchtauglichkeitsuntersuchung soll dem Taucher die Gewissheit bieten, dass er körperlich und psychisch den Anforderungen des Tauchsports gewachsen ist.
Welche Untersuchungen sollten nun durchgeführt werden?
– eine gründliche körperliche Untersuchung
– ein Belastungs-EKG (Tauchen ist ein körperlich anstrengender Sport)
– eine Lungenfunktion
– eine Impendanzmessung (Mittelohrdruck) und andere (z.B. Hörtest, Infektionsparameter, Blutbild).
Die Meinungen sind geteilt, was die Röntgenuntersuchung der Lunge betrifft. Mit Hilfe der Röntgenuntersuchung wird nach der sog. „Emphysem – Bullae“ und nach Pleura – Verklebungen geforscht. Ich meine, dass sie dem Taucher eine zusätzliche Sicherheit bringt und dass zumindest vor dem ersten Tauchen und ab 40 Jahren in regelmäßigen Abständen eine Röntgenuntersuchung erfolgen sollte. Evtl. vorhandene Aufnahmen werden zur Beurteilung gerne herangezogen, sofern diese zeitlich nicht zu sehr zurückliegen.
Zur Beurteilung des Druckausgleichs oder anderer Ohrprobleme kann es vorteilhaft sein, eine zweite Meinung, z.B. vom Hals- Nasen- Ohrenarzt, einzuholen.
Kosten
Für die notwendigerweise ausführliche ärztliche Untersuchung können Honorare um die € 100,00 und mehr anfallen. Falls der Hausarzt die Untersuchung durchführt und er bereits einige Befunde im Rahmen seiner kassenärztlichen Betreuung erhoben hat, kann er diese Befunde mit verwenden und so dem Taucher Kosten sparen. Wichtig ist aber, dass sich der ärztliche Kollege in der Tauchmedizin auskennt.
Kann man die Untersuchung nicht durch einen Arzt am Urlaubsort durchführen lassen?
Im Prinzip ja, aber ist das sinnvoll? Es stehen bereits vorhandene Befunde nicht zur Verfügung und wenn zusätzliche Abklärungen notwendig sind, kann es sein, dass man den ganzen Tauchbetrieb als Zaungast ver-folgen muss. Deswegen mein Rat: möglichst rechtzeitig mit einem Arzt des Vertrauens einen Termin für die Tauchtauglichkeitsuntersuchung vereinbaren – damit dem Tauchvergnügen dann auch nichts im Wege steht!
Erst nach der Tauchtauglichkeitsuntersuchung gilt: rein ins Wasser und GUT LUFT!
Autorin Dr. med. Claudia Haizmann