Vor Einreise nach Malta: Negativer Antigen-Schnelltest, PCR-Test oder Genesenenzertifikat reichen für Ungeimpfte und teilweise Geimpfte. Kleinkinder unter sechs Jahren sind von jeglicher Test-, Nachweis- und Quarantänepflicht befreit. Vor Ort: Pflicht zum Impfnachweis entfällt weitgehend.
Ab Montag, dem 11. April, entfällt die Quarantänepflicht für alle Reisenden nach Malta, die nicht über einen vollständigen Impfschutz verfügen: Nach den neuen Richtlinien dürfen Touristen ab einschließlich sechs Jahren, sowohl geimpft als auch ungeimpft, ohne Quarantänepflicht nach Malta einreisen, sofern sie bei Einreise einen negativen Antigen-Schnelltest, einen PCR-Test oder einen Nachweis über Genesung innerhalb des letzten halben Jahres vorlegen. Der PCR-Test darf bei Ankunft nicht älter als 72 Stunden sein, der Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden. Kleinkinder unter sechs Jahren sind von jeglicher Test-, Nachweis- und Quarantänepflicht befreit.
Genesene Reisende benötigen keinen zusätzlichen Test, wenn das entsprechende Zertifikat nicht älter als 180 Tage ist. Es werden ausschließlich PCR-Tests akzeptiert, deren Abstrich durch die Nase vorgenommen wurde. PCR-Tests durch Rachenabstrich werden nicht anerkannt.
Diese Lockerung der Reisebeschränkungen gilt für alle ungeimpften und teilweise geimpften Reisenden aus Ländern der roten Liste, auf der auch Deutschland, Österreich und die Schweiz geführt werden.
Vor Ort gibt es ab dem 10. April bereits weitere Lockerungen: Für die Teilnahme an Stehveranstaltungen im Freien oder an Veranstaltungen im Innenbereich mit Sitzplatz ist kein Impfpass mehr erforderlich.
Clayton Bartolo, der Minister für Tourismus und Verbraucherschutz, erklärt zu den Lockerungen der COVID-19-Reisebeschränkungen: „Diese nun zu lockern, markiert einen Wendepunkt in den Maßnahmen der Regierung, die maltesischen Inseln zur Normalität zurückzuführen. Wir arbeiten mit Entschlossenheit an unserem Ziel, Malta zu einem zu einem Exzellenzzentrum für Tourismus im Mittelmeerraum zu machen.“
„Die Malta Tourism Authority begrüßt mit Freude diese Ankündigung, die definitiv den Weg für die weitere Erholung des Tourismussektors von der Pandemie ebnen wird. Diese Lockerungen bedeuten im Wesentlichen, dass Personen, die aus dem einen oder anderen Grund nicht vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, Malta besuchen können, ohne dass eine Quarantäne nötig ist. Dies ist eine großartige Nachricht für die Tourismusbranche, und wir freuen uns darauf, alle wieder auf den maltesischen Inseln begrüßen zu dürfen“, fügt Johann Buttigieg, CEO der Malta Tourism Authority, hinzu.
Malta: Sonnig und sicher
Dank Herdenimmunität, Hygieneprotokoll und vielen Direktflügen eignet sich das Inseltrio, bestehend aus Malta, Gozo und Comino, bestens für eine kleine Auszeit in der Sonne – rund ums Jahr. Inselglück im Mittelmeer ist in unter drei Flugstunden von den fünf deutschen Flughäfen Berlin, Düsseldorf, Köln, Frankfurt und München aus erreichbar. Weiterführende Informationen zu den aktuellen Einreisebedingungen stehen unter https://malta.reise/staysafe zur Verfügung und werden laufend aktualisiert.
Antje Janes-Linnerth
c: visit malta