Kroatien: Das sind die aktuellen Einreisebedingungen für Bürger der EU

Anmeldung der Reise nach Kroatien online mit Impfnachweis

Screenshot Website Kroatien

So einfach ist es aktuell nicht mehr, nach Kroatien zu reisen. Das Land ist gerade auch für Taucher ein beliebtes Urlaubsziel. In der Regel wird die Reise individuell organisiert mit dem eigenen Fahrzeug angetreten. Online das Quartier gebucht, egal ob Hotel, Pension, Ferienhaus oder Campingplatz, eine Mail an die Tauchbasis und alle Vorbereitungen für den Urlaubsaufenthalt sind erledigt. Nur wenige wissen, dass mittlerweile die Reise vorab in Kroatien angemeldet werden muss. Das geht online und erst das danach per eMail erhaltene Dokument vereinfacht oder ermöglicht sogar den Grenzübertritt.

Ich muss gestehen, dass ich selbst eher zufällig darauf aufmerksam wurde, dass die Einreise nach Kroatien mittlerweile coronabedingt einer Reihe von Bestimmungen unterliegt. Kommt man praktisch mit leeren Händen an die Grenze, kann die Einreise verweigert werden und der Traum vom Tauchurlaub am Meer platzt wie eine Seifenblase. Allem folgenden vorausgreifend sind geimpfte Reisende, deren Impfung nicht länger als 270 Tage alt ist, klar im Vorteil.

Über diesen Link gelangen Sie zu einem Reisemanager Onlineportal, in dem auch für Kroatien umfassend alle Informationen zusammengetragen sind, was auch ständig aktualisiert wird. Reisenden wird empfohlen, sich vorab online zu registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten die Reisenden eine Anmeldebestätigung sowie weitere Empfehlungen zum Aufenthalt in Kroatien per eMail.

Um die Reiseanmeldung nach Kroatien zügig erledigen zu können, müssen Sie einige Unterlagen bereithalten, um das Onlineformular auszufüllen.

Das wird benötigt

  • Nummer des Reisepass oder Personalausweises
  • Kopie des Impfzertifikats als Bilddatei (jpg) oder PDF
  • Genaue Adresse während des Aufenthalts in Kroatien

Das können Sie schon einige Zeit vor dem Reiseantritt ausfüllen und absenden. Innerhalb kurzer Zeit erhalten Sie eine erste Bestätigungsmail, mit einem PDF, das den erfolgreichen Erhalt der Anmeldung bestätigt, zusammen mit einer Kontrollnummer und dem Zeitraum des Aufenthalts in Kroatien. Dieses PDF drucken Sie aus und legen es zu ihren Reiseunterlagen, denn das wird noch wichtig. Davon erfahren Sie aber erst in einer weiteren Bestätigungsmail mit ausführlichen Informationen. Es gibt an den Grenzübergängen nach Kroatien vielfach eigene Spuren für Reisende, die die Anmeldeprozedur online bereits erledigt haben. Legen Sie den Ausdruck der Reiseankündigung gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe, um sich für die Benutzung dieser Sonderspuren zu legitimieren.

Die nachfolgenden Informationen erhalten Sie außerdem mit der zweiten Bestätigungsmail. Allerdings sind die Infoseiten nicht alle auch in Englisch übersetzt, sondern begnügen sich mit Kroatisch. Das ist aber verschmerzbar, hier finden sich keine wirklich wichtigen Inhalte hinsichtlich eines Urlaubsaufenthalts.

Tauchen in Kroatien c: Michael Goldschmidt

Liebe Reisende, Republik Kroatien heißt Sie Willkommen.

Um Ihren Aufenthalt in der Republik Kroatien so sicher wie möglich zu machen, senden wir Ihnen nachfolgend einige Informationen über die Maßnahmen zur Gesundheitsversorgung aller Besucher und Bürger der Republik Kroatien.
Bitte beachten Sie, dass diese Ankündigung keine Bestätigung oder Erlaubnis zur Einreise in die Republik Kroatien ist, sondern nur eine Empfehlung an Ausländer für die Sammlung von zusätzlichen Informationen, die im Voraus über diesen Antrag gesendet werden können, um die Wartezeit am Grenzübergang zu verkürzen.
Über die Erfüllung der Einreisebedingungen in die Republik Kroatien entscheidet der Polizeibeamte am Grenzübergang direkt bei der Grenzkontrolle!
Alle relevanten Informationen zum Überschreiten der Staatsgrenze der Republik Kroatien finden Sie unter folgendem Links: https://www.koronavirus.hr/ und https://mup.gov.hr/uzg-covid/.
Bitte beachten Sie, dass der gesamte Inhalt der ENTER CROATIA-Webseite informativer Natur ist und sich auf aktuelle Umstände bezieht, die sich je nach epidemiologischer Situation in der Zukunft ändern können.
Alle gültigen Entscheidungen des Hauptquartiers des Zivilschutzes der Republik Kroatien werden auf der Webseite der Direktion für Zivilschutz unter folgendem Link veröffentlicht und verfügbar: https://civilna-zastita.gov.hr/odluke-stozera-civilne-zastite-rh-za-sprecavanje-sirenja-zaraze-koronavirusom/2304.
Auftreten von Krankheitssymptomen während eines Aufenthalts in der Republik Kroatien. Wenn Personen die Staatsgrenze überschreiten und nach der Einreise in die Republik Kroatien Krankheitssymptome entwickeln, dann bleiben sie in ihrer Unterkunft und rufen den Gastgeber, bzw. den Ankunftsveranstalter an, der den zuständigen Arzt der primären Medizin (z. B. Arzt in einer Touristenklinik) informiert. Außerhalb der Arbeitszeit des zuständigen Arztes ruft der Gastgeber der ausländischen (offiziellen) Person mit stärkeren Krankheitssymptomen den Rettungsdienst an.
Einreise in die Republik Kroatien für Personen mit Krankheitsanzeichen. Wenn eine Person bei der Einreise in die Republik Kroatien Anzeichen einer Krankheit hat, informiert die Grenzpolizei den Grenzsanitärinspektor und / oder den Sanitärinspektor, der die weitere Behandlung mit der Möglichkeit der Überweisung an eine zuständige Gesundheitseinrichtung zur Prüfung und Behandlung definiert.
Beim Verlassen der Unterkunft wird empfohlen, eine Maske oder Abdeckung für Nase und
Mund zu verwenden, um den physischen Abstand zu anderen Personen (mindestens 1,5
Meter) einzuhalten und eine regelmäßige Händehygiene durchzuführen.
Empfehlungen und Anweisungen des Kroatischen Instituts für öffentliche Gesundheit
Waschen Sie Ihre Hände so oft wie möglich mit warmem Wasser und Seife und / oder verwenden Sie ein Händedesinfektionsmittel, das gut in Ihre Handflächen eingerieben werden sollte. Berühren Sie nicht Gesicht, Mund, Nase und Augen.
Es wird empfohlen, Zahlungsdienste durch bargeldlose Kartenzahlung oder Online-Dienste durchzuführen.
Es wird empfohlen, ein eigenes Transportmittel zu verwenden oder ein Rent-a-Car zu mieten. Wenn andere Transportmittel verwendet werden, beachten Sie Maßnahmen, um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern (physische Distanz, regelmäßige Hygiene, Schutzmasken und Handschuhe usw.).
Es wird empfohlen, größere Gruppierungen mit Personen zu vermeiden, mit denen Sie keine Unterkunft teilen.
Bei Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion (Husten, Halsschmerzen, Fieber, Atemnot / Atembeschwerden, Verlust des Geruchs- und Geschmackssinnes) ist es erforderlich, zu Hause
/ in der Unterkunft zu bleiben und den Gastgeber / Hausarzt (z.B. den Arzt in einer Touristenklinik) zu rufen.
Bei plötzlichem Auftreten schwerer, lebensbedrohlicher Symptome sollte die Person den Rettungsdienst unter der Nummer 112 anrufen.
Es wird empfohlen, dass Sie sich bei Bedarf und beim Auftreten von Symptomen an Ihren Gastgeber wenden, der einen Arzt für Sie kontaktiert.
Weitere Informationen und Erläuterungen können Sie unter den Info-Nummern 112 und 113 anfordern.
Die Notrufnummern sind 194 in Zagreb und 112 außerhalb von Zagreb.

Nun, hier steht natürlich kaum etwas Neues drin, doch die Behörden müssen eben ihrer Pflicht genügen.

Ohne Impfnachweis muss ein Schnell- oder PCR Test vorgelegt werden. Wie Genesene eingestuft werden, ist nicht einwandfrei erkennbar, doch sollte eine ärztliche Bestätigung hier zu den Reiseunterlagen hinzugefügt werden. Inwieweit auf Anfrage bei der Grenzkontrolle die Anzeige des in einer App digitalisierten Impfnachweises anerkannt wird, kann aus den Unterlagen nicht herausgelesen werden.

Natürlich ist nicht absehbar, wie lange diese Vorschriften gelten und welche Veränderungen sich möglicherweise noch ergeben werden.

Michael Goldschmidt