Gutschein statt sofortiger Rückzahlung – Regierung strebt von Verbraucherzentralen kritisierte Lösung an

Auch andere Länder in der EU wollen so verfahren, Brüssel muss aber noch seinen Segen dazu geben

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Die Reisebranche ist von der aktuellen, durch Corona bedingte Situation, stark angeschlagen und soll für abgesagte Reisen den Kunden einen Gutschein anstelle der sofortigen Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen überreichen. Darauf einigte sich am 2. April die Bundesregierung. Das Gesetz muss aber noch von der EU Kommission bestätigt werden.

Die Regelung soll für alle Flugtickets und Reisen gelten, die vor dem 8. März gebucht wurden. Der Gutschein soll bis Ende 2021 gültig sein, wird davon kein Gebrauch gemacht, muss der Veranstalter den Betrag zurückzahlen. Normalerweise gilt, dass innerhalb von 14 Tagen nach Absage einer Reise der bereits bezahlte Betrag zu erstatten ist.

Da durch den aktuell völligen Wegfall der Geschäftsgrundlage von Reiseveranstaltern und Airlines derzeit keine Einnahmen mehr erzielt werden können, hatten sich die Unternehmen über deren Branchenverband direkt an die EU Kommissionspräsidentin von der Leyen gewandt und eine Lösung gefordert.

Insgesamt soll aber nicht nur die Reisebranche unter den „Gutschein – Schutzschirm“ kommen, dies soll auch für Eintrittskarten zu Fußballspielen und Konzertveranstaltungen gelten. Dies würde alle Sportligen betreffen, die gegenwärtig pausieren müssen.

Verbraucherschützer lehnen diese Lösung, die sie als eine Art zinslosen Privatkredit ansehen, deutlich ab. Im Vertrauen auf geltendes Recht hatten Kunden Zahlungen getätigt, die bei Absage zu einer sofortigen Erstattung führen. Hier äußert Klaus Müller als Verbandschef der Verbraucherverbände klare Kritik gegenüber der Politik. Es könne nicht sein, dass Verbraucher als schnelle und zusätzliche Refinanzierungsquelle von Unternehmen missbraucht würden.

Stattdessen sollte nach den Vorstellungen der Verbraucherverbände ein Fonds eingerichtet werden, der die Liquidität der Reisebranche sichert. Die Gutscheinlösung sollte nicht verpflichtend eingeführt werden. Bis spätestens Ende April sollten dann die bereits von Kunden geleisteten Zahlungen erstattet werden.

Bei einer aktuellen Onlineumfrage lehnen 78% die Gutscheinlösung ab, 16% sprechen sich dafür aus.

Unabhängig davon hat die Reisebranche bereits angeregt, anstatt eine Reise zu stornieren, den Reisezeitpunkt lediglich zu verschieben. Dies würde alle im Zuge einer Reisedurchführung beteiligten Unternehmen – vom Veranstalter über die Airlines und den Betrieben vor Ort – immens bei allen Planungen unterstützen.

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