Am dritten Tag der Vertragsstaatenkonferenz der Internationalen Walfangkommission (IWC) verabschiedeten die Mitgliedstaaten im Konsens eine Resolution zur Gefährdung von Walen durch Unterwasserlärm. Mit dieser Resolution stimmt die IWC als weiteres Expertengremium für Wal- und Delphinarten ins Konzert der internationalen Umweltabkommen und der UNO ein, die Lärm adressieren.
Die IWC positioniert sich mit der neuen Resolution als Expertengremium, das durch Empfehlungen für konkrete Massnahmen wesentlich dazu beitragen kann, negative Auswirkungen von lärmerzeugenden Aktivitäten auf Wale, Delphine und ihre Umwelt zu verhindern. Diese Aufgabe liegt insbesondere beim Wissenschaftsausschuss sowie beim Conservation Committee, welches den Auftrag hat, einen konkreten Arbeitsplan zum Thema Unterwasserlärm auszuarbeiten.
„Wale und Delphine leben in einer Welt der Klänge. Die heutige Entscheidung ist ein weiterer deutlicher Aufruf, die Weltmeere nicht länger in eine Lärmhölle zu verwandeln, sondern die Lautstärke zu reduzieren. Es gibt bereits eine Reihe vorbildlicher Initiativen zur Verbesserung der Situation. Verschiedene Sektoren, auch die Schifffahrt und die Öl- und Gasindustrie haben schon Maßnahmen ergriffen, etwa die Ausweisung von Ruhezonen, die weiterverfolgt werden sollen. Aber, das sei nochmals betont, es braucht den Willen der Staaten, um einen Wandel zu bewirken“, sagt Nicolas Entrup, Sprecher von OceanCare bei der IWC-Konferenz.
OceanCare ist zeitgleich auch mit Experten bei laufenden UNO-Verhandlungen in New York vertreten, die einen neuen Vertrag zum Schutz der Meereslebewesen auf hoher See erbringen sollen. Es gibt starke Bemühungen, Unterwasserlärm in einem solchen Vertrag zu behandeln, da sie eine gravierende, grenzübergreifende Gefahr darstellt.
OceanCare ist in zahlreichen internationalen Gremien aktiv, um konkrete Maßnahmen in den Weltmeeren voranzubringen:
• Die Staaten sollen das Vorsorgeprinzip anwenden und unmittelbar wirksame Maßnahmen ergreifen, um die Belastung durch Unterwasserlärm zu vermindern (u.a. durch lärmreduzierende Technologie).
• Lärm-Ausschlusszonen sollen ausgewiesen und alternative Schifffahrtsrouten festgelegt werden, inklusive Pufferzonen um sensible Lebensräume.
• Bevor sie lärmintensive Aktivitäten bewilligen, sollen die Staaten belastbare, umfassende und transparente Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) durchführen und so die UVP-Richtlinien umsetzen, die von den Vertragsstaaten der Bonner Konvention angenommen wurden.
• Im Rahmen der Hafenpolitik sollen Maßnahmen zur Lärm-, Geschwindigkeits- und Emissionsreduktion umgesetzt werden, und die Staaten sollen die Ship Quieting Guidelines der International Maritime Organization (IMO) durchsetzen.
• IWC-Dokumente: https://iwc.int/iwc67
• https://www.oceancare.org/de/unsere-arbeit/meeresschutz/unterwasserlarm/
OceanCare